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BVerwG, 07.11.1983 - 1 B 29.83 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsfolgen eines Verfahrensmangels im Verwaltungsverfahren - Nachholung der von der Erstbehörde im Rahmen eines förmlichen Verwaltungsverfahrens versäumten mündlichen Verhandlung durch die Widerspruchsbehörde - Entscheidung durch die Widerspruchsbehörde ohne mündliche ...
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 24.11.1982 - 1 B 8.81
- BVerwG, 07.11.1983 - 1 B 29.83
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 13.81
Berliner Verwaltungsverfahrensrecht - Erstbehörde - Förmliches …
Auszug aus BVerwG, 07.11.1983 - 1 B 29.83
Wie der Senat in seinem Urteil vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 1 C 13.81 - entschieden hat, kann nach dem Berliner Verwaltungsverfahrensrecht die von der Erstbehörde im Rahmen eines förmlichen Verwaltungsverfahrens versäumte mündliche Verhandlung im Sinne des § 67 Abs. 1 VwVfG durch die Widerspruchsbehörde unter entsprechender Anwendung von § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG mit heilender Wirkung nachgeholt werden.